V3: Schulsozialarbeit finanziell auf sichere Beine stellen
Veranstaltung: | Landesdelegiertenrat 13.04.2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 7. Aktuelle Debatte/Verschiedene Anträge |
Antragsteller*in: | Brigitte Kowalsky (KV Ludwigslust-Parchim) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.03.2024, 21:04 |
Antragshistorie: | Version 1(22.03.2024) |
Kommentare
Johannes Beykirch:
Daher ist es nur richtig und wichtig, eine verlässliche, bedarfsgerechte und auskömmliche Finanzierung zu fordern. ESF ist hierfür schlicht das falsche Programm - aus unterschiedlichen Gründen.
Dabei bin ich mir nicht sicher, ob sich das alles schon in der im Antrag formulierten „Pflichtaufgabe“ wiederfindet - denn, ich bin der festen Überzeugung, dass die Schulsozialarbeit eine Jugendhilfeleistung ist und auch bleiben sollte (sie gehört nicht ins Bildungsministerium).
Und daher denke ich, dass es eine gesetzliche Verankerung bereits gibt, denn nach SGB VIII (insbesondere §§ 11-13) und das KJFG MV (insbesondere §§ 2-3) verstehe ich Jugendarbeit schon als Pflichtaufgabe der Daseinsvorsorge. Daher wäre aus meiner Sicht die Forderung jetzt schon erfüllt - es geht doch eher um landesgesetzliche Regelungen zur Finanzierung.
Vielleicht habt Ihr das aber auch genau so gemeint, und ich lese das nur anders. Es könnte ja auch ein Landesprogramm „Schulsozialarbeit“ gefordert werden, sofern das eben die Finanzierung mit abdeckt. Denn mit einer landesseitigen Finanzierung lassen sich auch landesweite Standards etablieren.
Meldet Euch gerne, wenn Ihr Rückfragen habt, oder etwas unklar ist.
Mit liebem Gruß,
Johannes