Veranstaltung: | Landesdelegiertenrat 13.04.2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 7. Aktuelle Debatte/Verschiedene Anträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 11.04.2024) |
Status: | Erledigt durch: V2_modÜ: Chancen, Risiken und Folgen aller Züchtungstechniken nach wissenschaftlichen Kriterien gleichberechtigt prüfen – Wahlfreiheit sichern! |
Eingereicht: | 11.04.2024, 14:38 |
V1-Ä1/V2-Ä1: Wissenschaftsbasierte Positionierung zur EU-Gentechnikregulierung: Chancen, Risiken und Folgen aller Züchtungstechniken gleichberechtigt prüfen – Wahlfreiheit sichern!
Antragstext
Der Landesverband Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern setzt sich mit
seinen Gremien für ein Zulassungsverfahren unabhängig von der Züchtungsmethode
ein. Im Zulassungsverfahren müssen Chancen-, Risiken und Folgen geprüft werden.
Insbesondere braucht es eine Betrachtung der ökologischen Auswirkungen, zum
Beispiel über ein Umweltmonitoring.
Wir unterstützen die Bestrebungen der EU-Kommission und des Europäischen
Parlaments für eine evidenzbasierte Regulierung von Pflanzen, die mithilfe neuer
genomischer Techniken gezüchtet wurden, sind uns folgende Aspekte wichtig:
1. Vorsorgeprinzip
Das Vorsorgeprinzip ist für uns ein wichtiger Maßstab bei der Bewertung von
neuen Technologien. Es fordert in der europäischen Definition von 2000 eine
möglichst umfassende wissenschaftliche Bewertung und dabei auch eine Ermittlung
des Ausmaßes der wissenschaftlichen Unsicherheit. Die nationale, europäische und
internationale Wissenschaft ist eindeutig: Entscheidend für die Betrachtung der
Risiken ist der Organismus und nicht sein Herstellungsprozess.
2 Koexistenz und Wahlfreiheit
Der aktuelle Entwurf des Europäischen Parlamentes fordert Bestimmungen für eine
nachhaltige und transparente Landwirtschaft und soll Betrieben ermöglichen, die
gentechnikfrei wirtschaften wollen, dies sicher tun zu können.
Um Koexistenz und Wahlfreiheit zu sichern, fordern wir insbesondere:
- die Beibehaltung geltender Haftungs- und Abstandsregeln zwischen NTG1-
Planzen und Gentechnikfreier Landwirtschaft analog zu den geltenden
Regelungen zwischen GVO-Landwirtschaft und Gentechnikfreier
Landwirtschaft;
- die Möglichkeit zu erhalten, dass sich bestimmte Zonen als Gentechnik frei
erklären;
- eine aussagekräftige Kennzeichnungspflicht vom Saatgut bis zum Endprodukt,
d.h. dem Lebens- bzw. Futtermittel.
3. Patentfrage
Wir fordern ein Patentverbot für sogenannte naturidentische Pflanzenzüchtungen,
kurz NGT1. Das ist auch Position des EU-Parlaments.
Die Verfügbarkeit von Saatgut muss für alle gesichert sein, um die biologische
Vielfalt zu erhalten. Der Vorschlag der EU-Kommission darf dahinter nicht
zurückbleiben.
4. Forschung
Im Zuge der Klimafolgenanpassung müssen die Erforschung und Entwicklung
agrarökologischer Systeme und Anbaumethoden, sowie ihre regionale Anpassung und
Umsetzung im Kampf gegen Klimawandel, Krankheiten, Trockenheit, Vernässung oder
Versalzung forciert werden. Auch Mecklenburg-Vorpommern trägt dabei die
Verantwortung, die Landesforschung auskömmlich zu finanzieren, sodass auch eine
Beteiligung an bundesweiten Forschungsprojekten möglich ist.
Die Erhaltung, Verbesserung und Zugänglichkeit von vielfältigem Saatgut muss
durch mehr staatliche Forschung und Förderung von robusten, standort- und
klimaangepassten Sorten langfristig gesichert werden.
Unser Ziel bleibt, dass nachhaltige Innovationen in der europäischen
Landwirtschaft ermöglicht werden. Insbesondere über öffentlich finanzierte
Forschung werden wir die Chancen und Risiken neuer Pflanzensorten für eine
nachhaltige Landwirtschaft unabhängig von ihrer Züchtungsmethode untersuchen.
Entsprechend braucht es auch eine Stärkung der Risiko- und Nachweisforschung.
Die gleichberechtigte Erforschung aller Züchtungsmethoden bietet Chancen für
eine deutlich schnellere Entwicklung resilienter, klimaangepasster Sorten und
höhere Erträge.
Begründung
erfolgt mündlich.
Hinweis: Der Änderungsantrag ist jeweils eine Globalalternative zu den Anträgen V1 und V2.
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